Wenn Sie eine Buchung bei SURFLIFE vornehmen, bedeutet dies, dass Sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind. Es ist daher wichtig, dass Sie diese Bedingungen sorgfältig gelesen haben, bevor Sie die Buchung vornehmen. Diese Buchungsbedingungen führen zu einer klaren Vereinbarung, bei der beide Parteien durch eindeutige Regeln unterstützt werden. Diese Bedingungen treten am 1. Januar 2012 für Verträge in Kraft, die an oder nach diesem Datum abgeschlossen werden.
In diesen Bedingungen und dem geltenden Vertrag gelten die folgenden Definitionen:
Sport im Freien: alle Sport- oder Freizeitsportarten im Freien, die unter Aufsicht oder mit vorheriger Anleitung ausgeübt werden können und die hauptsächlich mit körperlicher Anstrengung und abenteuerlichen Erfahrungen verbunden sind, sowohl in der Halle als auch im Freien; auch motorisiert, wenn sie nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind.
1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge, die vom oder im Namen des Unternehmers gemacht werden, es sei denn, dass im Vertrag ausdrücklich und schriftlich davon abgewichen wird.
2. Die Bedingungen sind beiden Parteien beim Abschluss des Vertrags bekannt. Die Vertragspartei akzeptiert die Anwendbarkeit dieser Bedingungen, indem sie einen Vertrag mit dem Unternehmer abschließt oder tatsächlich an einer Tätigkeit teilnimmt oder den vereinbarten Preis oder einen Teil davon bezahlt.
3. Wenn diese Bedingungen im Widerspruch zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners stehen, haben die Bedingungen des Unternehmers Vorrang. Davon unberührt bleibt, dass der Vertragspartner und der Unternehmer im Einzelfall ergänzende schriftliche Vereinbarungen treffen können, die von diesen Bedingungen zu Gunsten des Vertragspartners und/oder des Teilnehmers abweichen.
4. Der Unternehmer ist an den Vertrag und/oder dessen Änderungen und/oder Ergänzungen nur gebunden, wenn der Vertragspartner diese schriftlich akzeptiert hat.
Ergeben sich nach der Festsetzung des vereinbarten Preises Mehrkosten durch eine Änderung von Gebühren und/oder Abgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, oder durch eine Gebührenerhöhung seitens des Unternehmers für den Teilnehmer und/oder Vertragspartner, so können diese auch nach Vertragsabschluss an den Vertragspartner weitergegeben werden.
Anpassung des Busreisepreises (Treibstoff)
1. Der Preis der Busreise basiert auf dem zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Treibstoffpreis.
2. Wenn der Kraftstoffpreis nach der Buchung deutlich steigt und unser Beförderer uns dafür zusätzliche Kosten in Rechnung stellt, dürfen wir diese Mehrkosten eins zu eins an den Teilnehmer weiterberechnen.
3. Wir geben stets an, wie sich der Aufschlag zusammensetzt (Mehrpreis pro Bus / pro Person).
1. Der Vertragspartner hat die Zahlungen in Euro zu leisten und dabei die vereinbarten Termine des Unternehmers einzuhalten, sofern nichts anderes vereinbart und schriftlich festgehalten wurde.
2. Wenn der Vertragspartner trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Mahnung nachkommt, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
3. Wenn der Unternehmer am Tag des Beginns der Aktivität nicht im Besitz des geschuldeten Gesamtbetrags ist, hat er das Recht, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Aktivität zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
4. Die außergerichtlichen Kosten, die dem Unternehmer nach einer Inverzugsetzung angemessenerweise entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Wird der Gesamtbetrag nicht fristgerecht bezahlt, werden nach schriftlicher Mahnung die gesetzlich festgelegten Zinsen auf den ausstehenden Betrag berechnet.
5. Das Recht des Vertragspartners, mit seinen Forderungen gegen den Unternehmer aufzurechnen, wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Unternehmer wird insolvent.
Der gesamte Zahlungsanspruch ist sofort fällig, wenn:
a. ein Zahlungsziel überschritten wurde
b. der Vertragspartner zahlungsunfähig ist oder ein Zahlungsaufschub gewährt wurde
c. der Vertragspartner oder sein Unternehmen aufgelöst wird
d. die Vertragspartei als natürliche Person unter Vormundschaft gestellt wird oder stirbt
1. Sollte Ihre bereits gebuchte Reise aufgrund eines negativen Reisehinweises für die betreffende Region oder eines Wiedereinreiseverbots nicht durchgeführt werden können, erhält der Vertragspartner vom Unternehmer die Möglichkeit, entweder kostenlos auf einen späteren Zeitraum umzubuchen oder den bereits gezahlten Betrag zurückzuerstatten.
2. Im Falle einer Stornierung aus anderen als den oben genannten Gründen hat der Vertragspartner dem Unternehmer ein Entgelt zu zahlen. Diese beläuft sich auf: - Bei einer Stornierung mehr als 1 Monat vor Beginn der Aktivität(en) ist der Vertragspartner verpflichtet, 30 % des Buchungswertes an den Unternehmer zu zahlen. - Bei einer Stornierung mehr als 14 Tage vor der/den Aktivität(en) ist der Vertragspartner verpflichtet, 60 % des Reservierungswerts an den Unternehmer zu zahlen. - Im Falle einer Stornierung mehr als 7 Tage vor der Aktivität/den Aktivitäten ist der Vertragspartner verpflichtet, dem Unternehmer 85% des Buchungswertes zu zahlen. - Im Falle einer Stornierung 7 Tage oder weniger vor der Aktivität/den Aktivitäten ist der Vertragspartner verpflichtet, dem Unternehmer 100 % des Reservierungswerts zu zahlen.
3. Die Gebühr wird nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückerstattet, wenn dieselbe Aktivität auf Empfehlung des Vertragspartners und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers von einem Dritten für denselben Zeitraum gebucht wird.
Informationen zur Stornierung aufgrund des Corona-Virus siehe Artikel 15; „COVID-19“.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Teilnehmers schuldet der Auftragnehmer den vollen Preis für die vereinbarte Aktivität.
1. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die Teilnehmer die vom Unternehmer angewandte Verhaltens- und Hausordnung einhalten.
2. Bei einer Aktivität im Ausland stellt der Vertragspartner sicher, dass die Teilnehmer im Besitz aller im Zielland oder in den Transitländern erforderlichen Dokumente sind, wie z. B. eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises, etwaiger Visa, Impfbescheinigungen usw. Kann der Teilnehmer aufgrund des Fehlens eines erforderlichen Dokuments nicht an der gesamten oder einem Teil der Aktivität teilnehmen, so haftet der Unternehmer nicht.
3. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, fotografische oder sonstige Aufnahmen, die während des Arrangements oder der Aktivität gemacht werden, zu Werbezwecken zu verwenden. Einwendungen hiergegen müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme schriftlich erfolgen.
4. Der Konsum von Alkohol vor und während der Aktivität ist verboten, mit Ausnahme von Aktivitäten wie Verkostungen. Dieser sollte dann als letzte Aktivität durchgeführt werden.
1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
Wenn die Vertragspartei oder der Teilnehmer trotz vorheriger Abmahnung den Verpflichtungen aus dem Vertrag, den begleitenden Informationen und/oder den behördlichen Vorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, und zwar in einem solchen Maße, dass dem Unternehmer nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit die Fortsetzung der (Teilnahme an der) Aktivität nicht zugemutet werden kann.
2. Der Unternehmer kann einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Aktivität ausschließen und den Vertrag in Bezug auf diesen Teilnehmer auflösen, wenn der Teilnehmer trotz vorheriger Abmahnung den Unternehmer und/oder andere Teilnehmer belästigt oder die Sicherheit von sich selbst und/oder anderen gefährdet oder in unverantwortlicher Weise mit der Natur und der Umwelt umgeht oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in der unmittelbaren Umgebung der Aktivität stört.
Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
3. Wünscht der Unternehmer oder Beauftragte eine zwischenzeitliche Beendigung, muss er dies dem
Teilnehmer persönlich informieren und muss auch den Vertragspartner entsprechend informieren.
Kündigung.
Grundsätzlich bleibt der Vertragspartner zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
1. Wenn der Unternehmer auf Wunsch des Vertragspartners den Inhalt des Vertrags ändert, hat er das Recht, zusätzliche Kosten zu berechnen.
2. Eine Vertragsänderung liegt auch dann vor, wenn die Angaben des Vertragspartners nicht der Realität entsprechen.
3. Wenn der Unternehmer eine Vertragsänderung vornimmt, bietet er dem Vertragspartner eine Alternative an. Lehnt der Vertragspartner diese Alternative ab, muss er dies dem Unternehmer unverzüglich mitteilen. In diesem Fall hat der Vertragspartner das Recht auf eine vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge für die nicht genutzten Teile der Aktivität.
4. Ein Teilnehmer, der nicht in der Lage ist, an der Aktivität teilzunehmen, kann - mit Zustimmung des Vertragspartners und des Unternehmers - durch eine andere Person unter den folgenden Bedingungen ersetzt werden:
a. Die Ersatzperson muss alle mit der Vereinbarung verbundenen Bedingungen erfüllen,
b. der Antrag auf Ersetzung muss dem Unternehmer spätestens 7 Tage vor Beginn der Tätigkeit schriftlich vorgelegt werden,
c. die Bedingungen der Dienstleister, die an der Durchführung der Tätigkeit beteiligt sind, stehen der Ersetzung nicht entgegen.
1. Der Unternehmer hat das Recht, die Durchführung des Vertrages auszusetzen oder zu beenden, wenn schwerwiegende, unvorhersehbare und nicht zu behebende oder zu vermeidende Umstände wie (Bürger-)Krieg, Terror, politische Unruhen, Naturkatastrophen, Lebensmittelknappheit, Generalstreiks, Witterungsverhältnisse usw. eintreten. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich und unter Angabe von Gründen über die Kündigung zu informieren.
2. Der Unternehmer hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn der körperliche Zustand des Teilnehmers ihn nach Ansicht des Unternehmers für eine (weitere) Teilnahme an der Aktivität ungeeignet macht.
3. Der Unternehmer hat das Recht, den Vertrag aufzulösen oder auszusetzen, wenn die Teilnehmerzahl für eine Gruppenaktivität zu gering ist.
4. Wenn die Erfüllung dauerhaft unmöglich wird, kann der Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil aufgelöst werden. In diesem Fall hat keine der beiden Parteien Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die Auflösung entstanden ist.
1. Stellt der Teilnehmer einen Mangel bei der Ausführung des Vertrags fest, sollte er ihn so schnell wie möglich melden, damit eine angemessene Lösung gefunden werden kann.
2. Wird die Beanstandung vor Ort nicht zufriedenstellend gelöst, kann der Vertragspartner den Unternehmer spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Aktivität schriftlich unter Angabe von Gründen informieren.
1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere als Personenschäden ist auf einen Höchstbetrag nach der jeweils gültigen VeBON-Norm pro Veranstaltung begrenzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, dafür eine Versicherung abzuschließen.
2. Der Unternehmer haftet nicht für einen Unfall, einen Diebstahl oder eine Beschädigung, es sei denn, sie ist die Folge eines Mangels, der dem Unternehmer zuzurechnen ist.
3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen von extremen Witterungsbedingungen oder anderen Formen höherer Gewalt.
4. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers verursacht werden, sofern es sich um Schäden handelt, die dem Teilnehmer zuzurechnen sind.
5. Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Mitteilung des Teilnehmers über eine von anderen Teilnehmern verursachte Belästigung angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Der Unternehmer bietet auch eine Reise- bzw.
Unfallversicherung an.
6. Der Teilnehmer ist und bleibt selbst dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob er in ausreichendem Maße in der Lage ist, die betreffenden Tätigkeiten auszuüben.
1. Der Unternehmer stellt zu jeder Zeit sicher, dass die Tätigkeit alle Umwelt- und
Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von der Regierung für die Tätigkeit auferlegt werden oder werden können.
auferlegt werden.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle für die Aktivität geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten.
Aktivität.
3. Auf diesen Vertrag ist niederländisches Recht anwendbar.
Alle Mitglieder, die dem Verband der Outdoor-Sportarten (VeBON) angeschlossen sind, sind verpflichtet, diese Bedingungen für alle Vereinbarungen über Aktivitäten ab dem 1. Januar 2012 für anwendbar zu erklären.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten verwendet verschiedene Farbcodes, die von den ANVR-Reiseunternehmen befolgt werden. Das Ministerium berät sich mit anderen (ausländischen) Regierungen und Gesundheitsbehörden, um einen Reisehinweis zu erstellen. Ist der Reisehinweis innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise negativ? Dann gelten die nachstehenden Bedingungen.
Bitte beachten Sie: Entscheiden Sie sich, die Reise wegen des Corona-Virus selbst zu stornieren, aber der Reisehinweis ist grün oder gelb? Dann gelten andere allgemeine Bedingungen, wie in Artikel 5 beschrieben.
1. Bei rot (keine Reise) oder orange (nur notwendige Reise): Das Reiseunternehmen wird in den meisten Fällen die Pauschalreise aufgrund von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen nicht durchführen (können).
2. Sie haben Anspruch auf Erstattung aller gezahlten Beträge. Wir bemühen uns, diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung zu erstatten. Möglicherweise können Sie die Reise in Absprache mit dem Reiseunternehmen umbuchen.
3. Im Allgemeinen deckt die Reise- und Reiserücktrittsversicherung keine roten oder orangefarbenen Kosten, wenn Sie trotzdem reisen. Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig durch.
4. Bei gelb (Achtung, Sicherheitsrisiken) oder grün (keine besonderen Sicherheitsrisiken) kann das Reiseunternehmen die Reise organisieren, und Ihr Urlaub wird durchgeführt.
4. Reise- und Reiserücktrittsversicherungen bieten in der Regel Versicherungsschutz für gelbe oder grüne Risiken. Lesen Sie dazu Ihre Versicherungsbedingungen.
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